AGB

AGB I: Skischule Bernau

Die Skischule Bernau lehnt jegliche Haftung für Unfälle und deren Folgen die sich vor, während und nach dem Unterricht ereignen ab. Für Versicherungen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Mindestbeteiligung für Gruppenunterricht liegt bei 5 Pers. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann die Kurszeit reduziert oder Gruppen zusammengelegt werden. Grundsätzlich findet der Schneesportunterricht bei jedem Wetter statt, gebuchter Unterricht kann nur annulliert werden, wenn die Lifte den Betrieb einstellen und dadurch das Ski- und Snowboardfahren unmöglich ist. Die Kurskarten der Skischule sind nicht übertragbar. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall oder Krankheit (ärztliches Attest). Privatunterricht muss bis am Vorabend annulliert werden, sonst wird der volle Kurspreis berechnet.

AGB II: Skischule Bernau inkl. Online-Buchungssystem

1. Veranstalter:
Veranstalter ist die Skischule Bernau als Mitglied im Deutschen Skilehrerverband.

2. Allgemeines:
2.1 Die Ausübung von Wintersport ist mit Risiken verbunden. Wer an Angeboten der Skischule Bernau teilnimmt, erklärt sich daher mit der Anmeldung damit einverstanden, dass die Teilnahme (die eigene und die aller mit angemeldeten Personen) auf eigene Gefahr geschieht und, die zumutbare Sorgfaltspflicht vorausgesetzt, die Skilehrer und die Skischule Bernau nicht haftbar gemacht werden können.
2.2 Bitte lassen Sie die Sportausrüstung vor Kursbeginn in einem Sportgeschäft überprüfen. Besonders wichtig ist eine einwandfreie funktionierende und richtig eingestellte Sicherheitsbindung mit Skistoppern bzw. die Fangeinrichtung beim Snowboard. Die Lehrkräfte haften nicht für Schäden infolge falsch eingestellter oder fehlerhafter Ausrüstungsgegenstände.
2.3 Jeder Teilnehmer trägt die mit den Sportaktivitäten typischerweise verbundenen Risiken selbst.

3. Anmeldung und Bezahlung
3.1 Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich oder online auf der Homepage der Skischule Bernau unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Die Buchung wird erst verbindlich, wenn diese durch die Skischule Bernau bestätigt worden ist und die bei der Online-Buchung notwendige Anzahlung eingegangen ist.
3.3 Der Ansprechpartner ist Vertragspartner für alle in der Anmeldung aufgeführte Personen und haftet für deren wie für die eigenen Verpflichtungen.
3.4 Mündliche Anmeldungen sind verbindlich.
3.5 Mit der Online-Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% zur Zahlung fällig und ist auf das angegebene Konto der Skischule Bernau zu überweisen.

4. Leistungen und Preise
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen im gedruckten Programm der Skischule Bernau unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit, sowie aus den Angaben auf unserer Homepage. Alle Preise sind in EURO angegeben und sind inklusive der zum Anmeldezeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Nebenabreden, insbesondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche der Kursteilnehmer bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen gedrucktem Programm und Angaben in der Homepage gelten die des gedruckten Programms.

5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Die Skischule Bernau behält sich grundsätzlich eine Programmänderung vor, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie bspw. infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage, die Kursprogramme nicht am ausgeschriebenen Veranstaltungsort durchgeführt werden können. Die Wahl eines vergleichbaren Ersatz-Veranstaltungsort bedarf nicht der Zustimmung des Teilnehmers, sofern durch dieses Ersatzangebot dem Kursteilnehmer keine Zusatzkosten entstehen. Sind hierfür anfallende Mehrkosten vom Kursteilnehmer zu tragen, bedarf dieses Ersatzangebot der Zustimmung der Kursteilnehmer.
5.2 Änderungen von Leistungen und Preisen vor Vertragsabschluß bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern. Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden, sind nur zulässig, wenn sie nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter veranlasst sind.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
6.1 Sie können jederzeit vor Kursbeginn zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels, bzw. das Eingangsdatum bei elektronischem Versand.
6.2 Bei Rücktritt ist der Anmeldende verpflichtet, pro Person folgende Entschädigung (Stornogebühren) zu zahlen (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson):
• Bis 24 Stunden vor Kursbeginn 20% der Kursgebühren. (Entspricht der Höhe der Anzahlung bei der Online-Buchung)
• Bei weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn 100% der Kursgebühren.
Der Nachweis eines niedrigeren oder nicht eintretenden Schadens bleibt dem Teilnehmer unbenommen. 6.3 Nichtantritt des Kurses (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson). Bei Nichtantritt des Kurses bleibt der volle Kurspreis zur Zahlung fällig.
6.4 Werden aus einer Gruppenbuchung eine oder mehrere Personen storniert, so ist zu beachten, dass außer den Stornogebühren noch zusätzliche Mehrkosten für die verbleibenden Teilnehmer entstehen können. Diese Mehrkosten werden ausschließlich dem Zurücktretenden belastet (entfällt bei gleichwertiger Ersatzperson).
6.5 Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Kurstage besteht ebenso wenig, wie auf eine anteilige Kostenrückerstattung.
6.6 Bei Unfall oder Krankheit (ärztliches Attest) wird der volle Kurspreis zurückerstattet.

7. Haftung
Die Skischule Bernau lehnt jegliche Haftung für Unfälle und deren Folgen die sich vor, während und nach dem Unterricht ereignen ab. Für Versicherungen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
8.1 Die Skischule Bernau behält sich grundsätzlich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder außergewöhnliche Umstände, wie bspw. höhere Gewalt oder Schließung der Liftanlagen, eintreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.2 Der Veranstalter ist nach Beginn des Kurses berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses nachhaltig stört, sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist oder eine Aufrechterhaltung des Vertrages eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Teilnehmer zufolge hätte. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Kurspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der übrigen Vertragesbestimmungen.

10. Gerichtsstand
Der Sitz des Veranstalters ist als Gerichtsstand maßgebend.